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Bost vom Wagner: Ein „Geschenk für die Werbewirtschaft“ …

veröffentlicht von da Hogn | 21.07.2012 | 1 Kommentar
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… wenn man als Parlamentarier auf die Parlamentsordnung scheißt …

Okay, kann sein da steckt Taktik dahinter. Die FDP mag ja das Betreungsgeld ebenfalls nicht so wirklich, hat durch die flegelhafte Aktion der Opposition nun Zeit gewonnen, und kann eventuell in der Sommerpause am einen oder anderen Rädchen drehen, bevor dann erneut abgestimmt wird. Sieht nach außen hin trotzdem doof aus, wenn man als Parlamentsmitglied auf die zu ehrende, parlamentarische Ordnung scheißt (ich bitte um Nachsicht wegen der Ausdrucksweise) – und sich dann auch noch öffentlichkeitswirksam drüber lustig macht. Aber anders gesehen: Wegen solchen provokanten Späßchen mag man die 68er wie Trittin ja – lebendige Politik steckt auch an.

Nun gut! Zurück zum Meldegesetz, wie es momentan im Entwurf festgelegt wurde. Heftig diskutiert worden ist bei dessen Ausarbeitung über die Soldaten. Die Regierung wollte diese davon befreien, sich am Standort ihrer Kaserne melden zu müssen. Die Koalitionsfraktionen bestanden allerdings darauf, weil dies für die betroffenen Kommunen mehr Steuereinnahmen generiert. Für die Soldaten entfällt auf diese Weise allerdings ein Zuschuss fürs Pendeln. Des Weiteren bekommen Vermieter wieder mehr zu tun: Bei Ab- und Ummeldungen sollen Mieter künftig Bestätigungen der jeweiligen Wohnungseigentümer vorlegen. Das hat man vor zehn Jahren erst abgeschafft, weil ’s zu umständlich war, aber nun soll ’s wieder kommen um dubiosen Individuen das Untertauchen durch Umzug zu erschweren.

http://youtu.be/QSoja-PyMfU

Ach ja: Bieten Sie als Wohnungseigentümer eine Wohnanschrift an, ohne dass der Mietnehmer tatsächlich bei Ihnen einzieht oder selbiges vor hat, müssen Sie für diese „Gefälligkeit“ ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro zahlen. Die Vermieterbescheinigung müssen Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen – und bitte stellen Sie diese auch ordnungsgemäß aus! Nicht oder nicht richtig ausgeführt, droht Ihnen als Vermieter ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

Derzeit darf das Meldeamt nur den Familiennamen, Vornamen, Doktortitel, die aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist, weitergeben. Dazu kommt nach Änderung des Melderechtsgesetzes beispielsweise noch die Informationsweitergabe bezüglich Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder Religion.

… damit der Bürger nicht noch gläserner wird, als er ohnehin schon ist.

Zu Werbezwecken oder für den Adresshandel können die Ämter (und das werden sie mit Sicherheit) diese Daten an Unternehmen weitergeben, also verkaufen. Gegen eine geringe Gebühr, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht, heißt es. „Die Hürde dafür ist sehr gering“, erklärt Florian Glatzner, Referent für Datenschutz und Netzpolitik beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Um das zu verhindern, kann man Widerspruch einlegen. Dieser gilt allerdings nicht, wenn die Informationen ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden – was vermutlich oft zutreffen dürfte. In Zukunft werde ein Widerspruch beim Amt quasi keine Wirksamkeit mehr haben, sagt Glatzner. „Umso wichtiger wird es also sein, direkt bei Unternehmen zu widersprechen.“ Dazu müsse man ab 2014 regelmäßig beim Meldeamt Auskunft darüber verlangen, an wen die Daten weitergegeben werden.

Gläserner Bürger anno 2012. Daten sind das Gold der Neuzeit. Foto: themenblog.de

Mittlerweile ist bekannt, dass gezielte Lobbyarbeit an der neuen Fassung des Meldegesetzes beteiligt war. Helmut Brandt (CDU) und Hans-Peter Uhl (CSU) luden neben Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch Mitarbeiter der Deutsche Post Direkt, einer der größten deutschen Adresshändler, Anfang Dezember 2011 zu einer internen, also nicht öffentlichen Anhörung in den Bundestag.

Verlassen wir uns also darauf, dass der Bundesrat noch genug am Entwurf ändert, damit der Bürger nicht noch gläserner wird als er  heute ohnehin bereits ist. Und hoffen darauf, nicht (noch mehr) von der Politik verlassen zu werden …

Euer Mike Wagner

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Schlagwörter: Bost vom Wagner, Datenschutz, Meldegesetz
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Ein Kommentar bei "Bost vom Wagner: Ein „Geschenk für die Werbewirtschaft“ …"

  1. Zero sagt:
    24. Juli 2012 um 16:10 Uhr

    „Die Beschlussfähigkeit ist also auch bei extremer Unterbesetzung noch vorhanden – solang keiner Antrag auf Prüfung der Beschlussfähigkeit stellt.“

    Und genau da liegt für mich persönlich der Hase im Pfeffer. Die ganze (berechtigte) Aufregung um die Verabschiedung dieses Gesetzes hätten man sich sparen können, wenn die Geschäftsordnung des Bundestages dementsprechend mal überarbeitet werden würde. Es ist klar, dass selten bis nie alle oder auch nur ein Großteil der Abgeordneten da sind und da sein können. Solche Spielchen wie sie da getrieben werden (allein während eines Nationalmannschaftsspiels eine Abstimmung anzusetzen, die derart wichtig ist, ist eine Frechheit), sind unter aller Würde. Da werden nicht die Interessen des Volkes vertreten, sondern dieselben mit Füßen getreten.

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