Facebook hat sich an der Börse überhoben! Obwohl der Konzern nach wie vor als virtuelle Gelddruckmaschine gesehen werden kann, ist die Soziale Plattform erstmalig ins Wanken geraten. Mark Zuckerberg, Gründer und Vorstandsvorsitzender, wird während seiner Flitterwochen das ein oder andere Mal schlecht geträumt haben vom verpatzten Börsengang …
Im medialen Trubel und der Milliardärshochzeit ging dabei ein Thema fast unter: Zum zweiten Mal nach 2009 lies Facebook seine Nutzer über die Datenschutzrichtlinien abstimmen. Hört sich toll an, möchte man meinen. Endlich hat der gemeine Facebook-Nutzer die Möglichkeit Einfluss auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zu nehmen. Aber …
Ernsthaft geht anders
Wirft man einen genaueren Blick auf das Vorgehen des Konzerns wird die Freude jedoch sofort getrübt. Nicht ohne System wurde die Abstimmung lediglich über die nur wenigen Nutzern bekannte Facebook-Seite „Facebook Site Governance“ durchgeführt. Derzeit abonnieren ca. 2,2 Millionen Facebook-Nutzer diese Seite. Bei einer vom Konzern selbst angegebenen – und aller Wahrscheinlichkeit nach zu hohen – Gesamtnutzerzahl von ca. 900 Millionen eine verschwindend geringe Minderheit. Das eigentlich Perfide am Vorgehen des Sozialen Netzwerks ist jedoch ein Passus in den Abstimmungsregeln: Dort wird eine Mindestwahlbeteiligung von 30 Prozent gefordert um die Wahl bindend zu machen – dies entspricht insgesamt schlappen 270 Millionen Nutzern. Ein Ziel das – auch schon vor Beginn der Abstimmung – mit Sicherheit nie erreicht werden hätte können. Endgültige Wahlbeteiligung: ca. 350 000 Nutzer (0,04 Prozent) stimmten ab – 300 000 davon gegen die neuen Bestimmungen.
Kein echter Datenschutz
Als ob die Durchführung dieser Pseudowahl noch nicht reichen würde, war der abzustimmende Inhalt umso bedenklicher. Statt den Nutzern die Möglichkeit zu geben heikle Teile der Datenschutzrichtlinien „abzuwählen“, wurden lediglich eine neue und die derzeit gültige Version der Regeln zu Abstimmung gestellt – die Wahl zwischen „Pest oder Cholera“. Die von Datenschützern häufig angemahnten Punkte, wie beispielsweise die Speicherung und Auswertung von Nutzungsdaten oder die Nutzung dieser Daten durch Dritte (Werbebranche oder Spieleanbieter), wurden nicht zu Gunsten der Benutzer angepasst. Im Gegenteil: Befasst man sich mit den Details der neuen Version, wurde der Zugriff auf solche Daten teilweise noch ausgeweitet – zum Beispiel auch dann, wenn man die privaten Daten längst gelöscht hat. Eine Armada von Schachtelsätzen und schwammigen Formulierungen sorgt sowieso dafür, dass man spätestens nach 10 Minuten frustriert aufgibt.
Mark Zuckerberg Foto: Guillaume Paumier/Flickr
Was tun?
Welche Konsequenzen hat das nun für die Facebook-Nutzer? Vordergründig bleibt alles beim Alten. Wollen wir den Zugriff auf unsere Privatsphäre via Facebook einschränken, gelingt uns das nur durch Selbstkontrolle oder Enthaltung. Was wir im Sozialen Netzwerk preisgeben, wird zwangsläufig auch von diesem genutzt. Was im Privaten bleiben soll, sollte am besten gar nicht erst dort erscheinen – das Wort der Stunde heißt weiterhin: Medienkompetenz.
Polt hat immer Recht!
Was Facebook und dessen Versuch der Einbeziehung der Nutzer angeht, lässt sich ein tristes Fazit ziehen. Der Konzern, der die Wahl PR-tauglich mit dem Slogan ‚Your voice. Your vote.‚ bewirbt, macht datenschutzrechtlich weiterhin was er will. Die Interessen seiner Nutzer spielen auch in Zukunft keine Rolle. Zwangsläufig fühlt man sich bei diesem Vorgehen an die russischen Präsidentschaftswahlen erinnert. Wer Wahlen durchführt, nur um sich den Anschein von Demokratie zu geben, sollte seine Beweggründe hinterfragen. Oder wie Gerhard Polt in seinem berühmten Stück „1705“ schon sagte: “Wir brauchen keine Opposition, weil wir sind schon Demokraten!”.
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