Passau. Seit Dienstag (22. August) muss sich Dominik R. (23) aus Freyung im Landgericht Passau wegen Mordes verantworten: Der Bauhelfer soll, so der Staatsanwalt, „wohl am 27. Oktober 2016“ (dieses Datum steht in einem Tattoo, das der Angeklagte sich auf den linken Oberarm stechen ließ) „aus Verlustängsten und Eifersucht“ seine Freundin (20) in der einst gemeinsamen Wohnung „mit heftigen Stichen“ getötet haben. Die Getötete wurde erst Tage später gefunden. Sie war in der Wohnung in Freyung versteckt. Der gemeinsame Sohn (heute 2) wie auch der Kindsvater waren verschwunden. Sie wurden am 19. November in Spanien in einem Hotel entdeckt, Dominik R. wurde festgenommen und am 1. Dezember nach Deutschland ausgeliefert.
Zum Prozessauftakt am Dienstag im Landgericht ließe sich prima William Shakespeare zitieren: Es war, zumindest für die vielen Medienvertreter und die abgezählten, ebenfalls mit Platzkärtchen ausgestatteten, privaten Zuschauer „viel Lärm um Nichts“. Zunächst verzögerte sich der Beginn, weil der Angeklagte sich noch mit seinen beiden Verteidigern zu einem Gespräch zurückziehen durfte.
Auch eine Verurteilung wegen Totschlags möglich
Kurz nach den Anwälten und dem gefesselten Dominik R., dem erst auf der Anklagebank die Handschellen abgenommen werden, kommt auch schon das Schwurgericht (drei Berufsrichter in Roben, zwei Schöffen) in den Saal. Gegenüber der Anklagebank sitzen neben dem Staatsanwalt drei Opferanwälte, je einer für die Mutter der Getöteten, den Vater und das Kind, als Nebenkläger. Nur der Vater nimmt sein Recht wahr, während der Verhandlung im Saal anwesend zu sein. Schweigend steht er hinter seinem Stuhl, die Hände über Kreuz auf der Lehne, fährt sich zwischendurch über das Gesicht, schweigt weiter. Und beobachtet mit undurchdringlicher Miene den Angeklagten, der doch ehedem so etwas wie sein Schwiegersohn war.
Nach dem Feststellen der Personalien des Angeklagten hat der Staatsanwalt das Wort. Nach seiner Auffassung sei Dominik R. in der Tatnacht „in Tötungsabsicht mit einem Messer in das Schlafzimmer“ gekommen, „einem besonderen Rückzugsbereich in der eigenen Wohnung“. Er habe die junge Frau „mit heftigen Stichen gegen Kopf und Hals“ attackiert. Sie sei verblutet. Für den Ankläger war das ein heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen. Die Frau hätte sich nach einer gescheiterten Versöhnung vom September 2016 endgültig einem anderen Mann zugewandt. Dieser sollte wohl, so ist die Anklage zu verstehen, auch die Vaterrolle für den kleinen Buben übernehmen. Das ist mit den „Verlustängsten“ gemeint. Deshalb hätte Dominik R. „sich entschlossen, die junge Frau umzubringen“. Das Landgericht hat aber, so heißt es in einer Pressemitteilung, „darauf hingewiesen, dass – abweichend von der Anklage – auch eine Verurteilung wegen Totschlags in Betracht kommen kann“.
Zwölf Termine, 42 Zeugen, vier Sachverständige
Der Angeklagte bleibt, wie vor dem Prozess, vorerst dabei, zu schweigen. Auch seine Verteidiger geben am Auftakttag keine Erklärung ab.
Das Schwurgericht hat zwölf Fortsetzungstermine festgesetzt, will vier Sachverständige und 42 Zeugen anhören. Der vorerst letzte Termin ist der 21. November. Die Verhandlung geht am 4. September weiter.
da Hog’n