Waldkirchen. Gerade im Winter, wenn hohe Schneewände ein Ausweichmanöver in den Straßengraben oder aufs -bankett nahezu unmöglich machen, sind Verkehrsteilnehmer dazu angehalten, eine besonders rücksichtsvolle Fahrweise an den Tag zu legen – von „defensivem Fahrverhalten“ ist dann die Rede. Und gerade wenn ein Bus mit Schulkindern in unmittelbarer Nähe ist, soll man besonders vorsichtig sein – und gewisse Regeln einhalten. Darauf weist die Polizei Waldkirchen in Folge eines Vorfalls in der Nähe von Holzfreyung (Stadtgebiet Waldkirchen) hin.
„Trotzdem ist und bleibt der Bus ein sehr sicheres Transportmittel. Wir können die Eltern beruhigen“, erklärt Günter Obermüller, früherer Freyunger Polizeichef und erster Vorsitzender der Verkehrswacht Freyung-Grafenau. Nachteilig sei jedoch weiterhin, dass viele Schüler in den Bussen keine Sitzplätze haben und die Fahrt im Stehen hinter sich bringen müssen. Eine Tatsache, die die Verkehrswacht weiterhin mit aller Vehemenz kritisiert. „Das wirtschaftliche Interesse der Beteiligten macht dies leider bisher noch zu einem Ding der Unmöglichkeit“
Der Schulbus-Unfall bei Holzfreyung – in einer Pressemeldung heißt es:
„Am Montagmorgen, kurz vor 7 Uhr, ereignete sich auf der Staatsstraße 2132, zwischen Holzfreyung und Waldkirchen, ein Verkehrsunfall, bei dem ein Schulbus beteiligt war. Der mit zirka 40 Schülern besetzte Bus, der aus Richtung Hauzenberg kam, hielt an der Haltestelle „Edwaidl“ an und nahm einen Schüler auf. Im Anschluss fuhr die 48-jährige Busfahrerin aus der Haltestelle und wollte sogleich links Richtung Unholdenberg abbiegen. In diesem Moment kam aus Richtung Hauzenberg eine 27-jährige Pkw-Fahrerin, die an dem Bus vorbeifahren wollte. Die junge Frau wich nach links aus und konnte so einen Zusammenstoß verhindern. Der Pkw schlitterte jedoch über den Einmündungsbereich und krachte gegen den dortigen Wegweiser. Alle Insassen blieben unverletzt. Die Schüler wurden von einem Ersatzbus nach Waldkirchen gebracht. Der verunfallte Pkw musste abgeschleppt werden, am Bus ist kein Schaden entstanden. Da die beiden Fahrzeuglenkerinnen gegenüber den Beamten unterschiedliche Schilderungen des Hergangs angaben, werden für den Unfall-Zeugen gesucht. Diese mögen sich bei der Polizei Waldkirchen unter 08581/986566-0 melden.“
In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die bestehenden und häufig vergessenen Vorschriften über das Verhalten an Bushaltestellen hin:
Vielen Autofahrern ist nicht klar, wie sie sich hinter einem anhaltenden Bus verhalten sollen. Darf man vorbeifahren oder muss man halten? Was gilt, wenn der Bus das Warnblinklicht eingeschaltet hat?
Im § 20 StVO ist folgendes Verhalten vorgeschrieben:
Bus mit Warnblinklicht:
- Bus fährt die Haltestelle an: Striktes Überholverbot für Pkw.
- Bus steht an Haltestelle: Pkw aus beiden Richtungen dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (10 km/h) und ausreichendem Abstand vorbeifahren – wenn nötig: halten; bei baulich getrennten Fahrbahnen darf der Gegenverkehr normal weiterfahren.
Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen muss das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen ermöglicht werden. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.
da Hog’n