Freyung/Hohenau. Zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro ist am Donnerstagnachmittag ein 20-jähriger Sanka-Fahrer vor dem Amtsgericht Freyung verurteilt worden. In Eppenberg (Gemeinde Hohenau) soll er während einer beruflichen Fahrt einer auf der Straße stehenden Mülltonne ausgewichen und dadurch etwas zu weit auf die Gegenfahrbahn geraten sein, sodass ein Motorradfahrer auf das Straßenbankett kam, nicht mehr bremsen konnte und schließlich gegen die Leitplanke prallte. Der 55-jährige Geschädigte, der an jenem Tag mit seinen Biker-Freunden eine Spritztour unternahm, zog sich dabei eine „Symphysensprengung“ zu. Die Aussagen von fünf Zeugen bestätigten die Staatsanwaltschaft in ihrer Vermutung, dass hier eine fahrlässige Körperverletzung vorgelegen habe und der Angeklagte dementsprechend zu verurteilen sei.
Der 20-Jährige erklärte vor Gericht, dass er die Mülltonne, die in einer Kurve deutlich erkennbar auf der Straße gestanden sei, bereits von weitem als Hindernis ausmachen konnte – und dieser ohne Behinderung ausgewichen sei. „Als ich die Motorradfahrer gesehen habe, bin ich bereits wieder auf meiner Fahrbahn gewesen“, versicherte der Sanka-Fahrer. Seinen Aussagen zufolge hatte er nicht mitbekommen, dass es an jenem 16. Mai 2016 gegen 10 Uhr an diesem Ort überhaupt zu einem Unfall gekommen war. Erst bei der Rückfahrt habe er die Einsatzkräfte, die sich um den Verunfallten kümmerten, wahrgenommen – und wusste somit, dass etwas passiert sein musste.
Geschädigter konnte das Fahrzeug nicht explizit beschreiben
Ein Kollege bestätige die Aussagen des Angeklagten. Der 22-Jährige sei während des betreffenden Zeitraums nicht im Führerhaus des Sankas gesessen, sondern – wie bei Krankentransporten üblich – im Ladebereich des Sankas, sprich: unmittelbar neben dem liegend transportierten Patienten. Dort hätte er, bedingt durch die Rundum-Verglasung des Fahrzeuges, sehen müssen, wenn sich ein Unfall in Folge des Ausweichmanövers ereignet hätte – was jedoch nicht der Fall gewesen sei.
Dass der Krankenwagen jedoch ursächlich für den Unfall war, betonten alle weiteren Zeugen. Der Polizeibeamte, der unmittelbar nach dem Geschehen am Unfallort eintraf, konnte in Folge einer Zeugenaussage feststellen, dass es sich um den betreffenden Sanka gehandelt habe – zumal die zuständige Leitstelle auf Nachfrage mitteilte, dass keine weiteren Fahrzeuge dieser Art zum Zeitpunkt des Unfalls im Raum Eppenberg unterwegs waren. Der Geschädigte selbst konnte den Krankenwagen nicht explizit beschreiben, allerdings war ein weiteres Mitglied der Biker-Gruppe in der Lage, das Fahrzeug aufgrund seiner Lackierung zu identifizieren. Die Begleiter des Geschädigten – einer fuhr vor, einer hinter ihm – erklärten zudem, dass der Unfallverursacher deutlich auf ihrer Fahrbahn unterwegs gewesen sei.
„Sie sind nicht auf ihren Vorteil bedacht“
Und während eine Anwohnerin erklärte („Ich habe nur akustisch was mitbekommen“), dass sich der Unfall ereignet hatte, weit nachdem der Sanka den Unfallort passiert hatte, unterstrich der Geschädigte, dass der Krankenwagen klar und deutlich die Ursache seines Ausweichmanövers, das in der Leitplanke endete, gewesen war. Der Niedersachse zeigte sich vor Gericht sehr objektiv, was ihm auch vom Verteidiger des Angeklagten („Sie sind nicht auf ihren Vorteil bedacht“) hoch angerechnet wurde. Seine Aussagen bestätigen die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. In Folge des Unfalls musste sich der 55-Jährige einer zehnwöchigen stationären Behandlung samt Reha-Maßnahme unterziehen. Inzwischen sei er aber wieder weitestgehend beschwerdefrei.
Letztlich orientierte sich Richter Klaus Fruth bei seinem Urteil an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft – der Strafverteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Mit eine Rolle spielte dabei die Vorgeschichte des 20-Jährigen, der in der Vergangenheit im Straßenverkehr bereits mehrfach auffällig geworden war. Der Verhandlungsleiter betonte, dass sich der Angeklagte sicher nicht viel vorwerfen könne, weil „viele so wie er reagiert hätten“ – dennoch sei der Tatbestand einer fahrlässigen Körperverletzung erfüllt. Neben der Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro verhängte Fruth keine weitere Strafe – obwohl die Staatsanwaltschaft ein Fahrverbot gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
da Hog’n