Freyung. 24. Juni 2016, 22.25 Uhr. Der damals 20-Jährige macht sich auf den Weg nach Hause. Er hat gerade das Volksfest in Freyung besucht. In der Zuppingerstraße wird er von einem Unbekannten angesprochen, der ihm kurz darauf einen Faustschlag versetzt und ihm aus dem Geldbeutel eine dreistellige Summe klaut. Gemeinsam mit seinem 28-Jährigen Kumpel geht der (vermeintlich) Geschädigte in der Folge zur Polizei, erstattet Anzeige gegen Unbekannt. Im Rahmen der Ermittlungen wird jedoch nach und nach deutlich, dass der 20-Jährige diese Geschichte frei erfunden hatte, um zu vertuschen, dass er sein Geld für Bier und Fahrgeschäfte „verwixt“ (Richter Fruth) hat. Für diese Vortäuschung einer Straftat musste sich der junge Mann nun am Mittwoch vor Gericht verantworten. Zunächst wollte sich der Angeklagte zum Vorfall nicht äußern – später zeigte er sich jedoch geständig.
Mit ein Grund für seine Einsicht ist ein zuletzt dreiwöchiger Aufenthalt in der JVA Passau. Nachdem er zum ersten Verhandlungstermin nicht erschienen war, hatte Richter Klaus Fruth den Arrest, den der heute 21-Jährige seit 10. November in der Dreiflüssestadt ableisten musste, gegen ihn verhängt. Während dieser Zeit habe er über vieles nachdenken können, wie der Angeklagte vor Gericht mitteilte.
Nachdem er anfangs von seinem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machte, legte er im Laufe der Verhandlung ein Geständnis ab. Etwas wirr und recht zusammenhanglos erzählte der 21-jährige Freyunger zunächst, das er bedroht worden sei und deshalb behauptet habe, ihn hätte jemand ausgeraubt. „Ich habe Schiss vor ihm“, sagte er aus. Vor wem genau er Angst habe, wollte er nicht sagen. Seine Aussage relativierte er jedoch sogleich mit einem Brief, den er in der JVA verfasst hat – und vor Gericht vorlas.
Zeuge ist sich sicher: „Er hat das erfunden“
Er habe etwas gegenüber der Polizei gesagt, was nicht stimme. Außerdem bereue er, den ersten Verhandlungstermin nicht wahrgenommen zu haben. „Ich werde künftig immer die Wahrheit sagen, immer nett sein und nicht mehr austicken“, beteuerte der Angeklagte. Sowohl seine Betreuerin als auch der 28-Jährige, der ihn bei der Anzeige unterstützt haben soll und als Zeuge vor Gericht geladen war, unterstrichen, dass am mutmaßlichen Raub nichts dran sei. „Ich habe nichts gesehen oder gehört“, erinnerte sich der Zeuge. „Er hat das erfunden.“
Generell machte der Angeklagte den Eindruck, als sei er mit der Situation im Besonderen sowie dem Alltag im Allgemeinen überfordert. Das bestätigte nicht nur ein entsprechendes medizinischen Gutachten, sondern auch der 21-Jährige selbst. Deshalb habe er selbst dafür gesorgt, eine Betreuerin zu bekommen, die sich um ihn kümmert. Ursächlich für seine Hilflosigkeit seien vor allem eine unterdurchschnittliche Intelligenz sowie familiäre Probleme. „Bisher hat ihm der Antrieb gefehlt, ein Praktikum zu starten oder eine Ausbildung in Angriff zu nehmen“, beschrieb die Betreuerin den Angeklagten, der sich vorstellen könne, als Gärtner zu arbeiten. Aus diesem Grund benötige der junge Freyunger eine engmaschige Betreuung – und eine Beschäftigung.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig
Dieser kann er zunächst bei der Caritas-Einrichtung „Grüne Hand“ nachkommen. 80 Sozialstunden muss der 20-Jährige innerhalb der kommenden sechs Monate dort ableisten – das forderte die Staatsanwaltschaft und wurde von Klaus Fruth bestätigt. In seiner Urteilsbegrüdung betonte der Richter, dass beim Angeklagten „massive Reifeverzögerungen“ festzustellen seien, ihm aber der Arrest wohl die Augen geöffnet – und er deshalb ein Geständnis abgelegt habe. Weil sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der 20-Jährige auf eine Revision/Berufung verzichten, ist das Urteil rechtskräftig.
da Hog’n