Freyung. Obwohl er immer wieder beteuert hatte, dass er unschuldig sei, ist ein 25-Jähriger aus Grafenau am Donnerstagnachmittag zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe (drei Jahre Bewährung) verurteilt worden – zudem muss er 1.000 Euro an die Caritas Kinder- und Jugendstiftung überweisen und dem Geschädigten 1.500 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Der Angeklagte, der bereits in der Vergangenheit aufgrund von Körperverletzungen negativ in Erscheinung getreten war, soll am 13. Februar dieses Jahres in einer Disko in Grafenau einem 20-Jährigen aus Oberkreuzberg ohne Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Das Opfer hatte daraufhin Hämatome an der Lippe, eine Kiefer- und Nasenbeinprellung – und war darüber hinaus kurz bewusstlos.
„Ich habe niemandem ins Gesicht geschlagen“, betonte der 25-Jährige vor Gericht immer wieder. An besagtem Abend sei es in der Lokalität eigentlich sehr lustig gewesen. Später habe der Angeklagte selbst bei einer Rangelei „auf die Nase bekommen“. Plötzlich seien dann Freunde des 20-Jährigen auf ihn zugekommen und hätten ihm zu verstehen gegeben, dass er sich beim Opfer entschuldigen solle. Auch habe ihn die Polizei befragt – was beim Grafenauer für Unverständnis sorgte. Und er unterstrich aufs Neue: „Ich habe nicht aktiv zugeschlagen.“
„Seine Augen waren weit offen, er hat nur gelacht“
Eine etwas andere Version gab das Opfer, das vor Gericht zugleich als Nebenkläger in Erscheinung trat, zu Protokoll. Der Angeklagte, den weder der 20-Jährige noch seine Fußballfreunde gekannt haben, habe sie bereits im Vorfeld provoziert und als Ausländer beschimpft. „Später, als ich auf der Tanzfläche war, habe ich mich umgedreht und schon war die Faust in meinem Gesicht.“ Im Zurückfallen habe er jedoch noch den Angeklagten wahrgenommen und gesehen – weshalb er davon ausgehe, dass dieser auch zugeschlagen habe. Später sei der Geschädigte dann auf den Angeklagten zugegangen und habe diesem erklärt, dass er bei einer Entschuldigung auf die Polizei verzichten würde. „Doch er hat einfach nur gelacht“, erklärte der Nebenkläger. „Seine Augen waren weit offen und er hat nur gelacht. Da war mehr im Spiel als nur Alkohol…“
Das betonen auch die beiden Zeugen, die ebenfalls vor Gericht den Vorfall schilderten. Beide (37 und 28) waren mit dem Opfer, einem gemeinsamen Fußballfreund, in der Kneipe. „Der Angeklagte hat mich, obwohl ich ihn nicht gekannt habe, vor dem Vorfall gefragt, ob das Opfer ein Tscheche sei. Spaßeshalber habe ich dann gesagt, er sei Pole“, erklärte der Ältere, der später den Schlag genau beobachten konnte. Auch er unterstrich, dass der Angeklagte nach der Aktion nur gelacht und kein Wort gesprochen habe. Auch der jüngere Zeuge teilte dem Gericht mit, dass der 25-jährige Grafenauer wohl Streit gesucht hätte. „Als ich vom Getränke holen zurückgekommen bin, habe ich dann den Schlag genau gesehen. 100-prozentig.“
Richter Fruth: „Mit Alkohol sind Sie gefährlich“
Überraschenderweise konnte auch der Angeklagte mit einem Zeugen (26) aufwarten, der jedoch weder an besagtem Abend Aussagen gegenüber der Polizei gemacht, noch sich später bei den Beamten als Zeuge gemeldet hatte. Etwas konfus waren dann auch seine Ausführungen. Er sei „am Freitag“ in der Disko gewesen, habe aber „nichts mitbekommen“. Richter Fruth fragte mehrmals nach, ob er den bestätigen könne, dass es genau der in der Anklageschrift verlesene Abend war, von dem er spreche. Der Zeuge konnte dies jedoch nicht vollends verifizieren. Auch beim möglichen Tatzeitpunkt war sich der 26-Jährige unsicher.
Während die Staatsanwältin die Zeugenaussagen als glaubwürdig einschätzte, hatte die Rechtsanwältin des Angeklagten Zweifel an der Version, die gegen ihren Mandanten vorgebracht wurde – sie forderte deshalb Freispruch. „Er hat auch kein Tatmotiv.“ Der 25-jährige Grafenauer selbst betonte in seinen abschließenden Worten, „dass er keine Drogen nehme, nicht ausländerfeindlich sei und auch nicht zugeschlagen habe“. Unter anderem aufgrund seiner Vorgeschichte orientierte sich Richter Klaus Fruth beim Urteil an den Vorgaben der Staatsanwaltschaft. „Ich habe keine Zweifel, dass sie zugeschlagen haben. Mit Alkohol gehen Sie grundlos auf Unbeteiligte los. Da sind Sie gefährlich.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
da Hog’n