Freyung. Am 6. Mai 2016, also vor fast vier Monaten, stellte Florian von Brunn, Landtagsabgeordneter der SPD, an die Staatsregierung eine schriftliche Anfrage zur „Straßenbaumaßnahme im Landkreis Freyung„, womit der geplante Umbau der B12-Einmündung bei Freyung-Ort zu einem „modifizierten“ 8er-Brücken-Knoten (da Hog’n berichtete) gemeint ist. Florian von Brunn sitzt seit 2013 für die Sozialdemokraten im Münchner Maximilianeum, zu seinem Stimmkreis gehören u.a. die Stadtbezirke Sendling, Obergiesing und Forstenried. „Mein Betreuungsstimmkreis, für den ich ebenfalls zuständig bin, ist der Stimmkreis 110 Bad Tölz-Wolfratshausen – Garmisch-Partenkirchen“, ist auf seiner Homepage zu lesen.
Am 12. August, also vor gut zwei Wochen, veröffentlichte die Staatsregierung nun die Antworten (3 Seiten) auf von Brunns sogenannte „kleine Anfrage“ hin. Die eigentliche Beantwortung des Fragenkatalogs erfolgte bereits am 13. Juni 2016 durch das Staatsministerium des Innern, für und Bau und Verkehr, wie der Antwort zu entnehmen ist.
Die Fragen, die sich hier unweigerlich aufdrängen:
- Wie kommt es, dass ein für den Münchner Süden verantwortlicher SPD-MdL eine Anfrage an die Staatsregierung stellt, die den niederbayerischen Landkreis Freyung-Grafenau (und somit ein völlig anderes Wahlkreisgebiet) betrifft? Eigentlich wäre ja MdL Bernhard Roos aus Passau für diese Gebiet zuständig.
- Wie kann es sein, dass ein am 6. Mai bei der Staatsregierung eingereichter Fragenkatalog, den das Innenministerium bereits am 13. Juni beantwortet hatte, erst am 12. August veröffentlicht wird?
Von Brunn: „Das ist ganz normal, das ist immer so“
Unsere Nachfrage beim Abgeordneten von Brunn ergab Folgendes:
Zu 1) „Herr Gais hatte sich bei mir gemeldet und mich auf das Thema aufmerksam gemacht“, teilt der SPD-Politiker mit. Als Sprecher für Umwelt- und Verbraucherschutz in der Landtagsfraktion beschäftigt ihn der Einmündungsumbau an der B12 insbesondere in Sachen Flächenverbrauch. Laut Verfassung sind die Landtagsabgeordneten für ganz Bayern zuständig, so von Brunn. Das heißt: Als fachlicher Experte könne er zu bayernweiten Angelegenheiten Anfragen einreichen. „Ich wollte wissen, warum man da so ein gigantisches Bauwerk plant.“ Auf von Brunn aufmerksam gemacht worden ist Petitions-Initiator Josef Gais durch den Schriftsteller Uwe Dick, einem „guten Bekannten“ Gais‘, wie dieser gegenüber dem Onlinemagazin da Hog’n bestätigt. Der Petent hatte bereits im April Kontakt zu von Brunn aufgenommen.
Zu 2) „Das ist ganz normal, das ist immer so“, erklärt von Brunn auf die Frage, warum es erst jetzt, Anfang August, zur Veröffentlichung der Fragen durch die Staatsregierung gekommen ist. Die Beantwortungszeit nach der Eingabe einer „kleinen Anfrage“ beträgt von Brunn zufolge in der Regel vier Wochen. „Die Staatsregierung hat – je nach Aufwand – die Möglichkeit zu verlängern. Sodass die Beantwortungszeit meist zwischen fünf und neun Wochen liegen kann. Und dann braucht es seine Zeit, bis die Antwort in den Druck geht“, erläutert der Abgeordnete. Und weiter: „Das ist bei jeder Anfrage das gleiche, dass es eigentlich nochmal vier bis fünf Wochen dauert, bis die Anfrage mit den Antworten auf der Website veröffentlicht und auch den Abgeordneten als Kopie zugeschickt wird.“
Danach gefragt, wie zufrieden von Brunn mit den Antworten der Staatsregierung (die ja die Oberste Baubehörde im Innenministerium zum Teil bereits im März auf Nachfrage des Freyunger Stadtrats hin geliefert hatte) sei, sagt er: „Ich habe generell Bedenken, dass wir in Bayern zu großspurig bauen und zu viel Landschaftsverbrauch in Kauf nehmen. Ich wünsche mir kleinere Lösungen – und als Umweltpolitiker tendenziell auch mehr Ausbau des öffentlichen Verkehrs, nicht der Straße. Alles zuzubetonieren macht keinen Sinn. Aber das muss man freilich auch immer im Einzelfall beurteilen.“
Die Antworten der Staatsregierung im Detail
Im Folgenden gibt es hier nochmal die Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (vom 13.06.2016) zur „kleinen Anfrage“ von Florian von Brunn zu lesen:
„Freyung/ An der B12, Passau-Freyung-Phillippsreuth ist bei der Einmündung der Staatsstraße 2132 bei Freyung-Ort ein modifizierter Kreisverkehr in zweiter Ebene (sog. 8er-Knoten) geplant. Diese Variante hat nach Aussagen in der Presse im Vergleich zu einem einfachen Kreisverkehr einen bis zu 10-fach höheren Flächenverbrauch und Kostenbedarf. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr spricht sich klar für die deutlich flächenverbrauchendere Variante aus.
Ich (Florian von Brunn – Anm. d. Red.) frage daher die Staatsregierung:
Wie viele Autos (Pkws/Lkws) nutzen täglich die B in Höhe vo n Freyung in Richtung Phillippsreuth?
Antwort: Im Rahmen einer Voruntersuchung wurde an der Einmündung der Staatsstraße 2132 in die Bundesstraße 12 vom 17. bis 19. März 2015 eine Verkehrszählung durchgeführt. Am Donnerstag, den 19. März 2015, wurde eine Knotenpunktbelastung von insgesamt 15.328 Fahrzeugen pro Tag festgestellt. Der Anteil des Güterverkehrs betrug davon 2.163 Fahrzeuge pro Tag. In Fahrtrichtung Philippsreuth nutzten 5.535 Fahrzeuge und davon 975 Güterverkehrsfahrzeuge pro Tag die B12.
Wie viele Autos (Pkws/Lkws) nutzen täglich die B in Höhe vo n Freyung in Richtung Phillippsreuth in Richtung Passau?
Antwort: In Fahrtrichtung Passau nutzten 5.082 Fahrzeuge und davon 842 Güterverkehrsfahrzeuge pro Tag die B12.
Ist mit einer Veränderung des Verkehrsaufkommens zu rechnen (z. B. durch Neubau anderer Straßen, eventuelle Einführung einer Pkw-Maut)?
Antwort: Eine signifikante Veränderung des Verkehrsaufkommens durch die Einführung einer Pkw Maut oder die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen voraussichtlich im Jahr 2018 ist nicht zu erwarten, da zur B12 keine alternativen leistungsfähigen Ausweichrouten zur Verfügung stehen und auch nicht geplant sind.
Zu welchem konkreten Ergebnis kam das vom Staatlichen Bauamt Passau beauftragte Ingenieurbüro Wolf im Rahmen der Variantenuntersuchung für die Gestaltung des Knotenpunkts B12/St 2132 beim Kreisverkehr?
Antwort: Im Zuge der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die B 12 zwischen Passau und der Landesgrenze bei Philippsreuth der Verbindungsfunktionsstufe 1 zugeordnet. Diese Einstufung entspricht auch der Einstufung nach den Richtlinien für die integrierte Netzgestaltung (RIN 2008). Im Rahmen der Variantenuntersuchung hat das beauftragte Ingenieurbüro Wolf ausgeführt, dass ausgehend von diesen Einstufungen nach den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen Kreisverkehre nicht in Betracht kommen.
Zu welchem konkreten Ergebnis kam das vom Staatlichen Bauamt Passau beauftragte Ingenieurbüro Wolf im Rahmen der Variantenuntersuchung für die Gestaltung des Knotenpunkts B12/St 2132 bei der sogenannten 8er-Knoten-Lösung?
Antwort: Bei dem vorgesehenen teilplanfreien Knotenpunkt handelt es sich um eine verkehrstechnisch sehr hochwertige und verkehrssichere Variante mit einem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene. Das Ein- und Ausfahren erfolgt dabei über Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen, wobei die Beschleunigungsstreifen entsprechend ihrer Funktion zur B 12 fallend und die Verzögerungsstreifen von der B12 steigend angeordnet sind. Die Verteilung der Verkehrsströme in das nachrangige Netz erfolgt durch einen über der B 12 liegenden modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene.
Um die räumliche Ausdehnung und damit den Flächenverbrauch zu minimieren, wurde der Kreisverkehr in der Mitte verengt. Gleichwohl ist die Verkehrsführung in der zweiten Ebene identisch mit der eines üblichen Kreisverkehrs. Durch die Trennung der Durchgangs- und Abbiegeverkehre muss der oben liegende modifizierte Kreisverkehr eine wesentlich geringere Verkehrsmenge bewältigen als ein höhengleicher Kreisverkehr, an dem sich die Hauptverkehrsströme kreuzen würden. Den modifizierten Kreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 30 Metern können alle zugelassenen Fahrzeuge zügig passieren. Insgesamt entspricht die Lösung den technischen Anforderungen einer Straße der Verbindungsfunktionsstufe 1.
Wie wurden die Belange des Naturschutzes bei der Entscheidung bezüglich der Gestaltung des Knotenpunkts B 12/St 2132 mit einbezogen?
Antwort: Im Rahmen der Variantenuntersuchung wurden insgesamt sechs Hauptvarianten mit mehreren Untervarianten untersucht. Bei den Varianten handelt es sich mit Ausnahme der Variante 1 um teilplanfreie Knotenpunktslösungen. Für die Belange des Naturschutzes wurden aufgrund des frühen Planungsstadiums die amtlich kartierten Schutzgebiete und der Flächenbedarf herangezogen. Dabei zeigte sich, dass die gewählte Lösung mit dem modifizierten Kreisverkehr in zweiter Ebene nicht in die zu schützenden Flächen (kartierte Biotope) eingreift und gegenüber den anderen teilplanfreien Varianten die geringste Flächeninanspruchnahme aufweist.
Im Übrigen handelt es sich bei der gewählten Lösung um eine Ausbauplanung, die weitestgehend auf dem Bestand der heutigen B 12 liegt und lediglich mit den parallelen Rampenverbindungen in einem beidseits knapp 20 Meter breiten Streifen in das städtisch, gewerblich und landwirtschaftlich geprägte Umfeld eingreift. Die ökologische Wertigkeit der benötigten Flächen ist aufgrund der schon bestehenden Intensivnutzung nicht besonders ausgeprägt. Konkrete Unter Untersuchungen zu den Belangen des Naturschutzes erfolgen in den nachfolgenden Planungsstufen.
Welche Rolle spielt grundsätzlich das Kriterium des Flächenverbrauchs bei der Entscheidung für eine bestimmte Variante?
Antwort: Wie vorhin dargestellt, wurden zahlreiche Varianten untersucht. Die gewählte Variante zählt von den infrage kommenden zu den am wenigsten in landwirtschaftliche und ökologische Flächen eingreifenden Lösungen. Um den Flächenverbrauch und die Baukosten zu minimieren, wurde sie bei der Vorplanung aus der Variante Kreisverkehr in zweiter Ebene entwickelt, indem der oben liegende Kreisverkehr im Kreuzungsbereich mit der B 12 verengt wurde. Daraus ist zu erkennen, dass die Inanspruchnahme von Grund und Boden bereits bei der Voruntersuchung und letztendlich bei der Wahl der Variante ein wichtiges Kriterium darstellt.
Wie viele Kreisverkehre gibt es auf der B 12 insgesamt?
Antwort: Auf dem Streckenzug zwischen Passau und der Grenze zur Tschechischen Republik befindet sich ein einziger Kreisverkehr (mit Bypass) im Zuge der Einmündung der B 533, der aufgrund einer Unfallhäufung einen Unfallschwerpunkt darstellt. Auch in den letzten Wochen haben sich dort wieder mehrere Unfälle ereignet. Im weiteren Verlauf der B12 zwischen München und Passau befinden sich zwei Kreisverkehre im Zuge der Ortsumgehung Hohenlinden, die zunächst als kommunale Entlastungsstraße geplant und später aufgestuft wurde. In diesem Bereich wird die B 12 künftig durch die neue Autobahn A 94 ersetzt.
In welcher Form ist ein Umbau der B12 bei noch bestehenden Kreuzungen geplant?
Antwort: Die B12 zwischen Passau und der Grenze zu Tschechien wird – dem Verkehrsaufkommen und der Verkehrsbedeutung folgend – sukzessive dreistreifig und mit höhenfreien Knotenpunkten an unfallträchtigen Stellen ausgebaut.
Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung beim Aus- und Umbau von Staatsstraßen, um das selbst gesetzte Ziel, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren (Bayerische Nachhaltigkeitsstrategie 2013: „Der Flächenverbrauch soll deutlich reduziert werden. Langfristig ist eine Flächenkreislaufwirtschaft ohne weiteren Flächenverbrauch anzustreben“ und im Umweltbericht Bayern 2015 zu lesen), zu verwirklichen?
Antwort: Infrastrukturmaßnahmen dienen der Erfüllung des anerkannten Mobilitätsbedürfnisses von Wirtschaft und Gesellschaft. Grundsätzlich wird beim Aus- und Umbau von Staatsstraßen im Freistaat Bayern ein sparsamer Umgang mit Flächen angestrebt. Dies gebietet unter anderem das Bundesnaturschutzgesetz, aber auch das Gebot zum wirtschaftlichen und sparsamen Umgang mit Ressourcen (Boden, Haushaltsmitteln, usw.).
Soweit dies möglich ist, wird daher auch der Ausbau dem Neubau von Straßen vorgezogen. Der sparsame Umgang mit Flächen ist bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen aber immer auch eine Abwägung zwischen Flächeninanspruchnahme, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Infrastruktur.
Zum sparsamen Umgang mit Flächen im Staatsstraßenbau tragen bei
- die Konzentration auf Schwerpunkte bei der Umsetzung des Ausbauplans für die Staatsstraßen sowie anderer Fachprogramme (z. B. für Radwegebau und Verkehrssicherheit),
- die Berücksichtigung von Planungshilfen für „Kostenbewusstes Planen und Bauen“,
- neue Strategien bei der Landschaftsplanung auf Grundlage der Bayerischen Kompensationsverordnung (Bay- KomV), z. B. produktionsintegrierte Maßnahmen.
Wie zeigt sich dies im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) z. B. in Hinblick auf Maßnahmen bzgl. der B 12?
Antwort: Die Zielsetzung bzw. Konzeption des Bundesverkehrswegeplans obliegt dem Bund. Sie wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Unterstützung externer Berater vorbereitet. Der Freistaat Bayern hat keinen unmittelbaren Einfluss auf dessen Gestaltung.
Im Abschnitt zwischen Passau und Philippsreuth ist die B 12 ortsdurchfahrtenfrei ausgebaut und wird kontinuierlich in Abschnitten auf drei Fahrstreifen erweitert. Diese Ausbaumaßnahmen und der Umbau von Knotenpunkten sind nicht bedarfsplanpflichtig. Im Zuge der B 12 wurden in diesem Abschnitt keine neuen Maßnahmen für die Bewertung im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet.
Wie viele Kreisel an dreispurigen Bundesstraßen gibt es in Bayern?
Antwort: Eine Einzelauflistung der Kreisverkehrsplätze an dreispurigen Bundesstraßen ist in den vorhandenen statistischen Unterlagen nicht verfügbar. Vergleichbar dazu gibt es an Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 1 in Bayern zwei Kreisverkehre.
Wo liegen diese?
Antwort: Die beiden Kreisverkehre im Zuge von Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufe 1 liegen ausnahmslos an Bundesstraßenkreuzungen, an denen der Übereckverkehr dominiert. Sie liegen an den Kreuzungen B 20/B 85 südlich Cham und B 12/B 533 bei Freyung.
Aufgrund welcher Studien steht fest, dass Kreiselvarianten gefährlicher sind (bitte um Nennung der konkreten Ergebnisse) als die sog. 8er-Knoten-Lösung?
Antwort: Die „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen“ (RAL) bilden die Grundlage für den Entwurf von sicheren und funktionsgerechten Landstraßen. Sie enthalten Grundsätze, Entwurfselemente und Ausstattungsmerkmale für den Neubau sowie für den Um- und Ausbau von Landstraßen. Die Festlegungen verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen im Interesse der Verkehrssicherheit soweit wie möglich zu standardisieren. Das Ausbauziel einer leistungsfähigen B 12 ist daher der Standard der Entwurfsklasse 1, welcher Kreisverkehre an Straßen dieser Kategorie nicht vorsieht.
Zudem sind Anschlussstellen mit Ein- und Ausfahrstreifen an Bundesfernstraßen Standardlösung und eine der sichersten Knotenpunktformen überhaupt. Dennoch können trotz sorgfältigster Planung Unfälle nie ganz ausgeschlossen werden. Aber auch an höhengleichen Kreisverkehrsplätzen ereignen sich Unfälle. Wenn Kreisverkehre, wie hier, nicht in den Ausbaucharakter einer Bundesstraße passen, ist die Unfallgefahr sogar besonders hoch, weil ortsunkundige Kraftfahrer hier nicht mit Kreisverkehren rechnen und diese daher leicht übersehen. Als Beispiel dafür kann der bestehende Kreisverkehr bei Freyung (B 12/B 533) herangezogen werden, der einen Unfallschwerpunkt darstellt. Im Gegensatz dazu ist z. B. die Kreuzung im Zuge der B 12 bei Hutthurm seit ihrem Umbau zu einer höhenfreien Lösung im Hinblick auf Unfälle unauffällig.
Welcher exakte Zeitverlust durch Kreisel im Gegensatz zur 8er-Knoten-Lösung wird verursacht?
Antwort: Im Rahmen der Variantenuntersuchung wurde vom beauftragten Ingenieurbüro auch ein Kreisverkehr am Knotenpunkt B 12/St 2132 untersucht und eine verkehrstechnische Bemessung nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen durchgeführt. Für einen Kreisverkehrsplatz ergeben sich Wartezeiten bis zur Einfahrt in den Kreisverkehr von bis zu 20 Sekunden. Die Zeitverluste schwanken je nach Verkehrsaufkommen über den Tag. Mit Abbremsen, Anfahren und Beschleunigen ergeben sich in Summe überschlägig Zeitverluste von 30 bis 40 Sekunden pro Fahrzeug gegenüber der freien Durchfahrtsmöglichkeit im Zuge der B 12 bei der geplanten Lösung. In verkehrsstarken Zeiten können die Zeitverluste noch höher sein. Auch das Einfahren von der St 2132 aus Freyung in die B 12 wird bei der geplanten Lösung gegenüber einem Kreisverkehr beschleunigt.
Wie viele Straßenbaumaßnahmen bezüglich eines Umbaus von Kreuzungen auf Bundesstraßen sind in Bayern 2016 insgesamt vorgesehen? Wie viele hiervon durch Kreisel? Wie viele hiervon in Form von anderen Lösungen (u. a. der sog. 8er-Knoten-Lösung)? Wie hoch ist der jeweilige Flächenverbrauch?
Antwort: Derartige Aufstellungen liegen nicht vor.“
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