Röhrnbach/Freyung/Hinterschmiding. Es soll ein „Schuss vor den Bug“ sein, wie Richter Klaus Fruth sein Urteil begründete. Zwei Buben, ein 19-jähriger Metallbauer aus Röhrnbach und ein 20-jähriger Maurer aus Freyung, müssen ein Wochenende in der Arrestanstalt in Landau verbringen. Der Grund dafür: In der Nacht auf den 27. Juni 2015 haben sie nach dem Besuch des Freyunger Volksfests „gemeinschaftlich“ einen 17-jährigen Hinterschmidinger angegriffen, diesen mit Schlägen und Fußtritten traktiert, sodass der Geschädigte mit Verletzungen im Kopfbereich ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. „Ein Riesenschmarrn“, fasste Fruth kurz und prägnant diese Aktion zusammen.
Der Körperverletzung vorausgegangen war eine verbale Auseinandersetzung zwischen dem 19-jährigen Angeklagten und dem 17-jährigen Geschädigten im Festzelt auf der „Au“. Die beiden haben sich flüchtig gekannt. Das verlas die zuständige Staatsanwältin aus der Anklageschrift – und wurde später von allen Beteiligten bestätigt. Der 19-Jährige soll in der Folge dem späteren Opfer gedroht haben, dass er noch „richtig Fett“ bekommen wird. Diese Ankündigung sei dann am 27. Juni zwischen 0.00 und 0.30 Uhr in der Nähe der TÜV-Niederlassung in Freyung – gemeinsam mit dem 20-Jährigen – in die Tat umgesetzt worden. Während der Maurer dem 17-Jährigen mit Faustschlägen zusetzte, soll der 19-Jährige dem am Boden liegenden Geschädigten mit Fußtritten verletzt haben.
„Ich habe blöd dahergeredet“
Gegenüber dem Gericht bestätigte der 19-jährige Angeklagte, dass es im Festzelt tatsächlich zu einem Streit gekommen sei. Später habe man sich vor dem TÜV-Gebäude geschubst, woraufhin ihm sein 20-jähriger Freund „geholfen“ habe. Auf die Frage, warum es überhaupt zur Rangelei gekommen sei, antwortete der Metallbauer, der eigenen Aussagen zufolge drei, vier Maß Bier im Vorfeld getrunken hatte: „Ich habe blöd dahergeredet.“ Aufgrund des Alkoholkonsums hat er an die Vorfälle nur „sehr, sehr schlechte Erinnerungen“.
Der 20-jährige Mitangeklagte sagte aus, dass er von der Vorgeschichte nur wenig mitbekommen hätte. Nachdem er aber gesehen habe, dass der 17-jährige Geschädigte auf dem 19-jährigen Angeklagten sitzt und diesen schlägt, sei er seinem Freund zur Hilfe geeilt. „Man hat das Aggressionspotenzial spüren können“, erinnerte er sich. In der Folge fielen der 20-Jährige und der 17-Jährige in das angrenzende Gebüsch und balgten sich dort weiter. Dass sich der Geschädigte dabei verletzte, habe der 20-Jährige, der „kein Säufer ist und nicht sonderlich alkoholisiert war“, eigenen Aussagen zufolge nicht mitbekommen.
„Ich komme mit meinen Freunde und schlage Dich nieder“
Der 17-jährige Hinterschmidinger erzählte, dass er gesehen habe, wie der 19-jährige Angeklagte im Festzelt einen ihm Bekannten verbal angegangen hatte. Er wollte dazwischengehen, woraufhin der 19-Jährige „völlig ausgerastet“ sei. Seinen Aussagen zufolge soll er gesagt haben: „Ich komme mit meinen Freunden und schlage Dich nieder.“ Seine Drohung hätte der Angeklagte später – gemeinsam mit dem 20-Jährigen – dann realisiert. „Sie sind von hinten gekommen. Einer ist hergegangen und hat mich geschubst.“ Was danach geschehen ist, wusste das Opfer nicht mehr, was er mit einem Blackout begründete. Nach der Erstversorgung der Platzwunde an der Augenbraue im Krankenhaus sei er nach Hause gebracht worden – wo er sich später allerdings übergeben musste und deshalb mit dem Sanka erneut ins Krankenhaus transportiert werden musste. Dort verbrachtet er dann zwei Nächte.
Die Aussagen dreier Zeugen bestätigten im Großen und Ganzen den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Tathergang. Als besonders glaubwürdig stuften sowohl Richter Fruth als auch die Rechtsanwälte einen 18-jährigen Hinterschmidinger ein, der zum Tatzeitpunkt nüchtern gewesen ist. Dieser verdeutlichte, dass der Streit eskaliert sei und im Gebüsch schließlich sein Ende fand. Er erklärte auch, dass der 19-Jährige den 17-Jährigen mit den Füßen nur im Unterleib getroffen habe – und nicht im Kopfbereich. „Das ist wohl ein seltener Fall, dass die Aussagen der Zeugen mit denen der Angeklagten übereinstimmen“, kommentierte Fruth den Verlauf der Verhandlung. Einzig die Aussage einer 16-Jährigen, die gesehen haben wollte, wie der 17-jährige Geschädigte den 20-jährigen Angeklagten angegangen hat, passte nicht ins Gesamtbild.
20-Jährige ist dem Gericht kein Unbekannter
Da beide Angeklagte unter Berücksichtigung des Jugendgerichtshilfeberichtes und der Aussage der Eltern erhebliche Reifeverzögerungen vorweisen, wurden sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Zwar plädierte der Rechtsanwalt des 20-Jährigen, der erst kürzlich wegen eines Drogendelikts auffällig geworden war, für einen Freispruch, weil dem Vorfall Provokationen und vielleicht auch Schläge des 17-Jährigen vorausgegangen waren. Dennoch schloss sich Richter Fruth beim Urteil der Meinung der Staatsanwältin an, die einen Freizeitarrest für beide Angeklagte forderte. Zu Gute kam den beiden, wie Richter Fruth betonte, dass sie sich geständig zeigten und vor Gericht beim Geschädigten entschuldigt haben.
da Hog’n