Frauenau. Knapp vier Monate nachdem bekannt geworden ist, dass die Kristallglasfabrik Spiegelau GmbH in Frauenau geschlossen werden soll, hat nun der Betriebsrat in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft IG BCE den Sozialplan mit der Unternehmensführung festgesetzt. „Wir haben das Machbare erreicht“, erklärt Betriebsratsvorsitzender Roland Köck. Doch: Die zähen Verhandlungen haben ihm zu schaffen gemacht. „Ich bin nervlich angeschlagen“, wie er gegenüber dem Onlinemagazin „da Hog’n“ zugibt.
„In Sachen Schließung ist das letzte Wort gesprochen, nachdem die Verkaufsverhandlungen mit einem möglichen Investor leider gescheitert sind. Es ist traurig, aber leider ist es wohl nicht mehr zu verhindern“, macht Frauenaus Bürgermeiser Herbert Schreiner deutlich. Etwas kämpferischer zeigt sich hingegen Heiko Langer, Pressesprecher des Landratsamtes Regen: „Abgefunden haben wir uns damit natürlich noch nicht – nur sind die Möglichkeiten eines Landkreises leider sehr beschränkt. Sollte ein neuer Investor gefunden werden, würden wir diesen natürlich nach Kräften unterstützen.“
Es wird nur noch an zwei der drei Linien produziert
Worte. Tropfen auf den heißen Stein für viele (Noch-)Angestellte, die wohl bald auf der Straße stehen werden. „Zehn, 15 Mitarbeiter haben sich bisher schon freiwillig verabschiedet“, rechnet Betriebsratsvorsitzender Köck vor. „Deshalb kann derzeit auch nur noch an zwei der drei Linien produziert werden.“ Für den Rest der ehemals 200 Beschäftigten der Kristallglasfabrik Spiegelau GmbH sei nun vorrangig wichtig, was der oft zitierte Sozialplan im Detail beinhaltet.
Hog’n-Informationen zufolge soll der Plan folgende Eckdaten beinhalten:
Verweildauer in der Transfergesellschaft:
- über 55 Jahre: zwölf Monate,
- 50 bis 54 Jahre: neun Monate,
- 40 bis 49 Jahre: sechs Monate
- unter 40 Jahre: drei Monate;
–> Es sollen Einmalbeträge in Höhe von 500 Euro pro Kind bezahlt werden; weitere 500 Euro für Nachwuchs mit Schwerbehinderung;
Die Abfindungen schlüsseln sich wie folgt auf (pro Jahr Betriebszugehörigkeit):
- ab 63 Jahre: 0 Prozent;
- 60 bis 62 Jahre: 30 Prozent;
- bis 59 Jahre: 50 Prozent
(jeweils vom Bruttomonatslohn – mindestens zwei Bruttomonatslöhne);
–> Die Zahlungen an die Eigenkündigungen belaufen sich auf 25 Prozent vom Bruttomonatslohn;
Weder Köck noch Christian Schlag von der IG BCE wollen diese Zahlen kommentieren oder den Sozialplan im Detail herausgeben. Gemeinsam mit dem Betriebsrat und dessen juristischen Sachverständigen habe Schlag auf die „Revidierung der Schließungsentscheidung bzw. einen Verkauf des Werkes gedrängt, Mitgliederversammlungen durchgeführt, die Medien über unsere Position informiert, Kontakt mit Bürgermeister und Landrat gehalten und eine größere Protestaktion in Frauenau organisiert und moderiert“. Vergebens.
„Parallen zur Werksschließung in Riedlhütte sind erkennbar“
„Ein Sozialplan kann lediglich den Verlust des Arbeitsplatzes und die daraus resultierenden Nachteile abmildern“, sagt Christian Schlag. „Mit der Einrichtung einer vergleichsweise kostspieligen Transfergesellschaft haben wir der Tatsache Rechnung getragen, dass viele Kollegen gering qualifiziert sind.“ Wie schon Roland Köck betont auch der Gewerkschafter, dass man das Machbare erreicht habe. „Betriebsrat und IG BCE sind gemeinsam der Auffassung, dass ein Weiterbetrieb der Spiegelau GmbH in Frauenau möglich gewesen wäre. Leider hat die Geschäftsführung des Nachtmann-Konzerns und der Inhaber, Riedel-Glas in Österreich, anders entschieden. Parallelen zur Schließung des Werkes in Riedlhütte sind erkennbar.“
Helmut Weigerstorfer