München/Freyung-Grafenau/Regen. Nicht nachvollziehbar ist für die niederbayerische Grünen-Abgeordnete Rosi Steinberger das Abstimmungsverhalten der CSU beim Antrag der Landtags-Grünen zur Neuregelung des Umgangs mit pechhaltigem Straßenaufbruch, der mit einer „schwarzen“ Mehrheit abgelehnt wurde. Anlass war unter anderem der Umweltskandal auf einem Aussiedlerhof in Hutthurm. Dort wurden 10.000 Tonnen toxischer Straßenaufbruch vergraben – das Grundwasser ist hier massiv gefährdet. „Dieser aktuelle Fall ist nur die Spitze eines Eisbergs. Es gibt keine bayernweit funktionierende Kontrolle im privaten Bereich – und am Ende muss die Allgemeinheit die Zeche bezahlen“, ärgert sich die Grünen-Politikerin insbesondere über die Äußerungen von Umweltministerin Scharf, die bei der Landtags-Debatte ausdrücklich das Kontrollsystem lobte.
Die Forderung der Grünen – die auch von der SPD unterstützt wurde – lautete, pechhaltigen Straßenaufbruch von mehr als 5.000 Tonnen nur noch bei größeren öffentlichen Baumaßnahmen zu verbauen und die Unbedenklichkeit hier durch ein hydrogeologisches Gutachten nachzuweisen. „Unsere Forderung ist nicht aus der Welt, ihre Umsetzbarkeit denkbar einfach. Mit einer einfachen gesetzlichen Regelung hätten wir hier viel für den Schutz des Grundwassers tun können.“ Nun befürchtet Steinberger im Gespräch mit dem Onlinemagazin „da Hog’n“ weitreichende Folgen: „Die Mehrheit des Parlaments verschließt die Augen vor diesem Umweltskandal. Ich hätte mir mehr Unterstützung von den örtlichen Abgeordneten gewünscht.“
Die Stimmen der „Woid-MdLs“
Max Gibis (CSU): „Zur Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Bayern gibt es ein bereits klar definiertes und umfangreiches Regelwerk. Es ist richtig, dass pechhaltiger Straßenaufbruch größere Mengen an polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen (kurz: PAK) enthält, die größtenteils als gesundheitsschädlich eingestuft sind. Allerdings macht die Forderung nach einer Neuregelung, nachdem ein Landwirt aus Hutthurm 10.000 Tonnen des pechhaltigen Materials gesetzeswidrig verwertet habe, wenig Sinn, weil gegen eine gesetzeswidrige Verwendung auch weitere Regelwerke nicht helfen. (…) Zusätzlich zu dem dichten Regelwerk zum Umgang mit pechhaltigem Fräsgut sowie PAK-haltigem Material halte ich weitere Regelungen nicht für dienlich. Jeder der dieses Material nicht regelkonform verbaut oder sich illegal beschafft, verhält sich gesetzeswidrig bzw. kriminell.
(…) Zu dem angesprochenen Fall in Hutthurm sei noch gesagt, dass es vor Ort eine kontroverse Diskussion über die Entscheidung der Kreisverwaltungsbehörde gibt, nach der der betroffene Landwirt überhaupt in den Besitz des belasteten Materials kommen konnte. Die gesetzeswidrige Weiterverwertung des Landwirtes hingegen stellt eine illegale Abfallbeseitigung dar. Zusammenfassend komme ich zu dem Schluss, dass aufgrund des bestehenden, dichten und detaillierten Regelwerkes eine Neuregelung der „Behandlung von pechhaltigem Straßenaufbruch in Bayern“ keinen Sinn macht.“
Alexander Muthmann (Freie Wähler): „Wir waren mit den Ansichten der Grünen nicht in allen Punkten konform, deswegen haben wir uns bei der Abstimmung zum Antrag enthalten. Uns ist klar, dass pechhaltiges Aufbruchmaterial ein erhebliches Gefährdungspotenzial hat. Entgegen der Meinung der Grünen können wir uns aber schon vorstellen, dass große Unternehmen – zum Beispiel beim Bau von großen Parkplätzen – auch sicherstellen können, dass dieses Material ordnungsgemäß verbaut wird. Den Generalverdacht der Grünen, dass private Bauherren dies nicht ordnungsgemäß können und nur noch die öffentliche Hand hier aktiv werden kann, teilen wir nicht. Deshalb haben wir uns enthalten.“
Bernhard Roos (SPD): „Der Ausgang dieser Abstimmung war so zu erwarten. Die CSU findet die gesetzliche Ebene in Ordnung. Ein bisschen Bauchweh habe ich, weil beim Antrag der Grünen alle privaten Baumaßnahmen in ein schlechtes Licht gerrückt werden – es gibt nicht nur schwarze Schafe. Durch den regionalen Vorfall in Hutthurm ist das Theme etwas mehr in den Mittelpunkt gerutscht. Ich denke, dass auch die CSU zustimmen wird, wenn man den Antrag entsprechend überarbeitet.“
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da Hog’n