Jandelsbrunn. „Die Wahl zum Gemeinderat Jandelsbrunn muss einer amtlichen Wahlprüfung unterzogen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamts Freyung-Grafenau. Zwei Bürger aus Jandelsbrunn hatten einen Tag vor der Verkündung des Wahlergebnisses die Wahl angefochten, seien damit jedoch einen Tag zu früh dran gewesen. „Diese Wahlanfechtung war daher als unzulässig zurückzuweisen. Im Rahmen dieser Wahlanfechtung sind an das Landratsamt aber Informationen herangetragen worden, die nun von Amts wegen geklärt werden müssen“, so Judith Wunder, Leiterin der Abteilung kommunale und soziale Angelegenheiten. Die Verpflichtung hierzu ergebe sich sowohl aus den gesetzlichen Vorgaben als auch aus der Rechtsprechung.
Wiederholt werden müsste nur die Wahl des Gemeinderats
Oberregierungsrätin Wunder habe so einen Fall in ihrer Amtszeit am Landratsamt noch nicht erlebt, wie sie auf Hog’n-Nachfrage mitteilt: „Das ist schon außergewöhnlich, ja.“ Warum die beiden Jandelsbrunner Bürger die Wahl überhaupt angefochten haben? „Sie haben geltend gemacht, dass bei einer Aufstellungsversammlung einer Wählergruppe ihrer Meinung nach Fehler passiert sind.“ Ob die Anfechtungen parteipolitisch motiviert gewesen seien, dazu geben es bis jetzt keine Erkenntnisse.
Die Rechtsaufsichtsbehörde werde nun eine sogenannte amtliche Wahlprüfung vornehmen. Die bisher aufgeworfenen Punkte werden ein Teil dieses Verfahrens sein. Sollte sich am Ende die Wahl des Gemeinderats als ungültig herausstellen, müssten die Bürger nochmals zur Wahlurne gerufen werden. Wiederholt werden müsse dann jedoch nur die Wahl des Gemeinderats, eine Wiederholung der Bürgermeister-Wahl steht laut Wunder nicht zur Debatte. Dass eine erneute Gemeinderatswahl logischerweise Auswirkungen auf die Mehrheitsverhältnisse im Gremium selbst bzw. auf dessen personelle Zusammensetzung haben könne, bestätigt die Abteilungsleiterin. Ob es so weit kommt, wird das Landratsamt bis spätestens 27. Juli entscheiden müssen. Auch das schreibe das Gesetz so vor.
Anhörungsschreiben an „Bewerber aller Listen“ verschickt
„Bis dahin“, so der Wortlaut der Pressemeldung, „haben die Mitarbeiter der Rechtsaufsicht noch eine Vielzahl an Sachverhaltsdetails zu ermitteln und rechtlich zu bewerten.“ Was sich hinter dieser doch recht schwammig formulierten Floskel genau verbirgt, kann auch Judith Wunder auf Hog’n-Nachfrage (noch) nicht näher verdeutlichen. „Das Problem: Das Ganze ist sehr kompliziert, wir stehen erst am Anfang des Verfahrens. Es geht hier um viele Details – der eine sagt A, der andere sagt B. Wir müssen jetzt in Erfahrung bringen, wie’s wirklich gewesen sein könnte – und dann entscheiden.“ Man arbeite Wunder zufolge bereits seit einigen Wochen mit Hochdruck an der Sache und habe erste Anhörungsschreiben „an die Gemeinde und die Bewerber aller Listen“ geschickt. Deren Aussagen müssten dann im Anschluss verglichen werden, um sich ein eigenes Bild von der Lage verschaffen zu können. Fakten gebe es deshalb bis dato noch keine.
Das Landratsamt wird nach Abschluss des Verfahrens eine Entscheidung von Amts wegen treffen. Dagegen können Gemeinderäte und Listennachfolger wiederum klagen. „Sobald die Entscheidung der Rechtsaufsicht unanfechtbar geworden ist, könnten in Jandelsbrunn womöglich erneut Gemeinderatswahlen ins Haus stehen“, teilt das Landratsamt abschließend mit. Die nächste Pressemitteilung kommt bestimmt…
da Hog’n